aktueller bei den Preuß en...

Aktuelles

aus unserer Fahrschule
guckst du hier -  aktuelle Termine :

 

Theorieprüfung seit dem 01.04.08 nur noch am PC  kostet € 20,83 Üben - Lernen - Vorprüfungen bei uns mit  

 

 
 
 

Neue Prüfungsbogen ab dem 01.02.08

Keine Angst, das Rad wird nicht neu erfunden. Immer wieder werden Gesetze geändert und so mussten mal wieder die Fragen und Antworten des Prüfungskataloges an neue Gesetze und Verordnungen angepasst werden. Neuer Themenschwerpunkt: Tunnel.
die Preuß en sind auf die Änderung vorbereitet und wir bieten unsern Fahrschülern rechtzeitig das neue Lehrmaterial an.
Bis zum 1.2. 2008 wird mit den "alten" Prüfungsbogen geprüft,  die theoretische Prüfung nach dem 01.02.08 absolviert man mit den "neuen" Prüfungsbogen. Bei uns wird effektiv gelernt - mit 100 % Einsatz.

 

 
Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005-2010 Umweltzone - Feinstaubplakette

Wer Wie Was Wieso Weshalb Warum ?  Antworten hier und  hier  und hier

Plakette für mein Auto ermitteln HIER

 
Winterrrrrreifen
Sicherheit zu schaffen und zu vermitteln ist unser Ziel. Somit ist es für uns selbstverständlich ,
dass von O bis O ( Oktober bis Ostern ) unserer Fahrzeuge mit Winterreifen unterwegs sind.

 

 

Fahranfänger: Alkoholverbot ab 1. August  007 für ALLE unter 21 und in der Probezeit

Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, wonach Fahranfänger in der Probezeit keinen Alkohol trinken dürfen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen. Das absolute Alkoholverbot gilt für alle FahrInnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Mit dieser Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren den Führerschein erwerben und bereits mit 18, nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot herausfallen .Für Fahren unter Alkohol innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren wird dann der "Lohn " folgendes:

  • bis zu 1.000 Euro Bußgeld zwei Punkte in Flensburg  besonderes Aufbauseminar  nach § 2b Abs.2 Satz2 des Straßenverkehrsgesetzes Diplom-Psychologe Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre  Fahrverbot ab 0,5 Promille Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit ab 0,3

Nach einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums führt gerade bei Fahranfängern bereits eine geringe Blutalkoholkonzentration im Vergleich mit einem nüchternen Fahrer zu einem um 25 Prozent höheren Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Diese Altersgruppe ist auch entsprechend häufig in alkoholbedingte Unfälle verwickelt.

  • Jeder der sich in der Probezeit befindet, fällt auf jeden Fall unter das Alkoholverbot, das Alter ist  egal

  • Alle unter 21 Jahre , fallen unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist

  • Auch wer schon ein ASF besucht hat und die Probezeit verlängert, fällt immer unter das Alkoholverbot

Zwei Dinge müssen am Ende der Probezeit besonders beachtet werden:

  1. Wer am Ende der Probezeit noch keine 21 Jahre alt ist, für den gilt das Alkoholverbot weiter!

  2. Die Probezeit endet nicht zwei Jahre nach ihrem Beginn, sondern erst einen Tag später!

Quelle/Mehr Infos => http://www.fahrtipps.de

 

Aquaplaning: Gefahr unter drei Millimetern
Aquaplaning, das gefürchtete Aufschwimmen des Wagens auf wasserbedeckter Fahrbahn, k ann mit abgefahrenen Reifen schon bei relativ niedriger Geschwindigkeit passieren. Wenn man es merkt, ist es schon fast zu spät: Der Motor dreht plötzlich höher, die Lenkung wirkt schwammig, und dann geht der Fahrbahnkontakt verloren. Ein Wasserkeil hat sich trotz vermeintlich angepasster Geschwindigkeit unter die Räder geschoben. Da heißt es den Fuß vom Gas nehmen, so wenig wie möglich lenken und, wenn möglich, das Bremsen vermeiden, damit der Wagen nicht ausbricht.
Deutlich verringern läst sich die Aquaplaninggefahr durch ausreichend Profiltiefe. Geht diese unter drei Millimeter, wird das Wasser deutlich langsamer abgeleitet. Wirklich überfordert sind Reifen dann, wenn sie ihre Restprofiltiefen von gesetzlich gerade noch erlaubten 1,6 mm erreicht haben. Dann kann es in Spurrillen schon bei wenig mehr als 50 km/h zum Aufschwimmen kommen. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig nach neuen Reifen umsehen - schon ein leichter Blechschaden ist meist erheblich teurer als ein Satz neuer Reifen. Den richtigen Zeitpunkt zum Wechseln können Autofahrer selbst an den Reifen ablesen: Der gelbe Rand einer Ein-Euro-Münze sollte noch ganz zwischen die Profilblöcke der Reifenmitte passen. Schaut er heraus, hat man die Drei-Millimeter-Grenze bereits erreicht. (Continental/bub, 6.7.07) 25. Mai 007

 

Wer mit seinem Auto um die Berge einen Bogen macht, sollte spätestens nach den Osterfeiertagen die Winter- gegen Sommerreifen wechseln. Das hat der Auto Club Europa (ACE) den Autofahrern zum Start in den Monat April mit auf den Weg gegeben. Außer in den Höhenlagen und Schneeregionen komme es nun nicht mehr zu Bodenfrost, prognostizierte der ACE. Den wichtigsten Grund für das Tauschen der Reifen sieht der Autoclub darin, dass Winterpneus bei Wärme einen höheren Abrieb haben, Gummi und somit Grip verlieren. Bremst ein Wagen mit Sommerbereifung bei 20 Grad Celsius, trockener Fahrbahn und einem Tempo von 100 Stundenkilometern, komme er fünf Meter eher zum Stehen als mit den weicheren Winterpneus.  (kak, 3.4.07)

 
Schutzhelmpflicht für Trikes und Quads ab 01.01.2006 neu in § 21a Abs. 2 StVO geregelt. Siehe dazu hier

 

Auch polnische Führerscheine nicht „sicher“ Den Weg in die polnische Fahrschule können sich deutsche Verkehrssünder in der Regel sparen. Deutsche Behörden dürfen auch polnische Führerscheine entziehen. Im verhandelten Fall, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist, bestätigten die Richter eine Entscheidung des Landkreises Wolfenbüttel, der einem deutschen Autofahrer die polnische Fahrerlaubnis entzogen hatte. Die deutsche Fahrerlaubnis war dem Mann bereits vor längerer Zeit wegen zahlreicher Verkehrsverstöße entzogen worden. Einen Antrag des 26-Jährigen auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hatte der zuständige Landkreis abgelehnt – gestützt auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) des TÜV. Bei der MPU war der notorische Verkehrssünder glatt durchgefallen. Und so entschloss sich der Mann, einen Führerschein in Polen zu erwerben. Als die Verkehrsbehörde davon erfuhr, ordnete sie umgehend einen neuen medizinisch-psychologischen Test an. Der Autofahrer weigerte sich jedoch, an der Prüfung teilzunehmen. Daraufhin entzogen ihm die Beamten auch die polnische Fahrerlaubnis. „Völlig zu Recht“, befand das Verwaltungsgericht Braunschweig. Die nationalen Bestimmungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis gelten nach europäischem Recht grundsätzlich auch für Führerscheine aus anderen EU-Staaten. Der Landkreis durfte deshalb – gestützt auf das negative TÜV-Gutachten – dem Autofahrer auch die polnische Fahrerlaubnis entziehen. (bub, 13.02.06) Verwaltungsgericht Braunschweig Aktenzeichen 6 B 11/06 hier noch mehr Infos zu den linken Aktionen von "deutschen Helden"

 

Bei Müllfahrzeugen Abstand halten
Reißt ein Mitarbeiter der Müllabfuhr die Fahrertür auf und beschädigt damit ein vorbeifahrendes Fahrzeug, muss der geschädigte Kraftfahrer einen Teil des Schadens selber zahlen. Ein Kraftfahrer, der an einem stehenden Müllfahrzeug links vorbeifahren will, muss damit rechnen, dass der Müllwerker, der auf der linken Seite des Müllfahrzeuges in Richtung Fahrerhaus geht, die Fahrertür zum Einsteigen öffnen wird. Das heißt, er muss einen entsprechenden Seitenabstand einhalten - 90 Zentimeter reichen dabei nicht aus. Kollidiert der links vorbeifahrende Kraftfahrer in einer solchen Situation mit der sorgfaltswidrig geöffneten Fahrertür, muss er beziehungsweise seine Versicherung ein Drittel des Schadens zahlen. (jlp, 09.11.05) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 12 U 71/04

 

Einmal richtig Gas geben - Blinde fahren Auto in Berlin
Berlin (dpa) - Wenn blinde Menschen im Herzen Berlins Fahrstunden nehmen, brauchen auch die Zuschauer starke Nerven. Da steuern Autos haargenau auf einen Poller am Brandenburger Tor zu, andere schaffen die Kurve vor der Siegessäule nur knapp. Doch den Fahrlehrern, die dieses ungewöhnliche Abenteuer am Sonntag in Berlin möglich machen, reichen glückliche Gesichter und ein neuer Rekord als Entschädigung für so manche Schweißperle auf der Stirn: Noch nie sind so viele Blinde mitten in einer Großstadt Auto gefahren.

Auf der Straße des 17. Juni, die für den Stadtverkehr gesperrt ist, geht es zu wie beim Autokorso. Mehr als 40 Fahrschulwagen kreiseln auf einem Kilometer Länge hin und her. Am Steuer sitzen Männer und Frauen mit dunklen Brillen oder einer gelben Blindenbinde am Oberarm. Eine Türkin mit Kopftuch ist dabei, ein erblindeter Senior präsentiert stolz seinen Führerschein aus dem Jahr 1952. "Endlich mal wieder benutzt", scherzt er. Sie alle erfüllen sich einen Traum: einmal richtig Gas geben.280 Blinde und stark sehbehinderte Menschen hat das Autofahren nach Berlin gelockt, 18 Jahre alt ist der jüngste, 83 der älteste Teilnehmer. Für den Berliner Blindenverband ist diese Zahl ein neuer Rekord - und für so manchen der 80 Fahrlehrer, die hier die Übersicht behalten, eine ganz neue Herausforderung. Reiner Delgado fährt mit 50 Kilometern in der Stunde seelenruhig auf eine Reihe parkender Autos zu. "Jetzt stark bremsen", sagt sein Fahrlehrer Rainer Sperling. Dass danach nur noch 20 Zentimeter zum Vordermann geblieben sind, kann der Fahrschüler weder sehen noch ahnen. Er sucht vergnügt den Schleifpunkt, es soll ja weitergehen. Delgado hat eine Augenkrankheit von Kindheit an langsam erblinden lassen. Er hat seine Behinderung akzeptiert - "da war ich 20", sagt er. Heute reist er mit seiner peruanischen Frau gern nach Lima. Im Berliner Alltag kauft er im Supermarkt ein oder geht mit seinen beiden Kindern, 4 und 7 Jahre alt, auf den Spielplatz. Als sie noch zu klein waren, um zu begreifen, was "blind" bedeutet, half ihm ein Glöckchen an den Kinderbeinen. Reiner Delgado ist Sozialreferent von Beruf, er benutzt im Büro einen Computer mit Sprachprogramm, er geht auch gern ins Kino. Nur Auto gefahren ist der 35-Jährige noch nie. Sein Fahrlehrer Rainer Sperling weiß, was er einem blinden Fahrschüler zusätzlich erläutern muss. Er hat probehalber selbst eine Augenbinde getragen und sich von einem Kollegen lotsen lassen. Seit Jahren organisiert Sperling diese ungewöhnliche Aktion des Berliner Fahrlehrerverbandes. Doch der Korso am Brandenburger Tor ist auch für ihn eine Premiere. Früher übten die Blinden auf stillgelegten Flugplätzen.
Der Spaßfaktor zählt bei dem ungewöhnlichen Parcours nicht allein. Es geht auch um die Probleme Blinder im Straßenverkehr. Davon kann Detlef Friedebold vom Berliner Blindenverein viel berichten: Von Ampeln ohne tackernde Signale zum Beispiel, von Zebrastreifen oder vom Kreisverkehr. Sie machen den 145 000 Blinden und 500 000 Sehbehinderten in Deutschland das Leben schwer. Auch, weil die Autos immer leiser werden. Das Wissen der Autofahrer um die Probleme Blinder kann schon sehr viel helfen.

Die 80 Berliner Fahrlehrer, die sich auf das Abenteuer mit blinden Fahrschülern eingelassen haben, geben ihr Wissen weiter. Reiner Delgado ist erst einmal nur glücklich über seine Fahrstunde. "Dass Blinde in Berlin Auto fahren, hat sogar in Peru in der Zeitung gestanden", betont seine Frau.

Sonntag 12.06.2005 - Berlin Autofahren für Blinde und Sehbehinderte 2005
Die Senatsabteilung Verkehrslenkung Berlin sieht die Aktion "Autofahren für Blinde und Sehbehinderte" als eine der bedeutendsten Veranstaltungen für Verkehrssicherheit an und legt daher auf den Veranstaltungsort Berlin Wert. Am Sonntag, den 12. Juni 05 wird daher ein Teilabschnitt der Straße des 17. Juni für diese Veranstaltung gesperrt. Die Aktion findet wieder in enger Zusammenarbeit des ABSV mit dem Fahrlehrerverband Berlin-Brandenburg dieses Mal nur an einem Tag statt. Sie wird aber bereits um 9.00 Uhr beginnen, um sicherzustellen, daß jeder Teilnehmer ausreichend oft fahren kann.
Für alle diejenigen, die gerade nicht fahren können, wird ein Begleitprogramm geboten.
Die Anmeldung kann ab sofort bei Detlef Friedebold, Tel.: 030/3655355 erfolgen.
Hier erfahren Sie dann auch nähere Einzelheiten.
Wir werden auch dieses Mal ehrenamtlich mit unseren Autos und Fahrlehrern mit dabei sein

 

Mehr Tests und Aufklärung gegen Drogen am Steuer 'Don't drug and drive'-Kampagne startet

Würzburg - Die Gefahr, mit Drogen am Steuer erwischt zu werden, wird von den meisten deutschen Jugendlichen und jungen Autofahrern unterschätzt. Bei einer anonymen Umfrage der Deutschen Versicherer (GDV) gaben kürzlich 94 Prozent der befragten Partygänger an, regelmäßig unter Drogeneinfluss Auto zu fahren - und das an nahezu jedem Wochenende. Die Polizei hat daher mit besseren Drogentests und mit einer neuen Aufklärungskampagne aufgerüstet.

Allein im Jahr 2003 kamen fast 100 junge Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, die durch Drogenkonsum verursacht wurden; mehr als 700 Menschen wurden verletzt. Die Polizei setzt daher in jüngster Zeit bei Verkehrskontrollen verstärkt Drogenschnelltests ein, die mittels einer Schweiß- oder Speichelprobe innerhalb von wenigen Sekunden den Konsum von Cannabis, Speed, Ecstasy oder Kokain nachweisen können. Unabhängig davon, ob der Fahrer Anzeichen von Fahruntüchtigkeit aufweist oder nicht, muss er bei Drogenkonsum mit vier Punkten im Flensburger Zentralregister, Geldbußen von bis zu 1 500 Euro und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.

Grundsätzliches Problem: Im Gegensatz zur Promillegrenze beim Alkohol existieren keine Grenzwerte für die THC-Konzentration. Schon der geringste Konsum, ob aktiv oder passiv, kann also zum Führerscheinverlust führen. Außerdem können auch Wochen nach dem Konsum noch Rückstände von THC im Blut festgestellt werden, obwohl die Beeinträchtigungen auf die Fahrtüchtigkeit schon nach wenigen Stunden wieder abklingen.

Und auch Fußgänger, die mit Haschisch erwischt werden, werden in der Regel bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auf ihre grundsätzliche Eignung als Führer eines Kraftfahrzeuges überprüft. Bei stärkeren Drogen wird generell der Führerschein entzogen. Denn der Gesetzgeber unterstellt, dass ein Drogenkonsument charakterlich nicht zum Fahren eines Kfz geeignet ist.

Mit der Kampagne "Don't Drug and Drive" will die Polizei zusammen mit dem GDV auf die Risiken des Drogenmissbrauchs am Steuer aufmerksam machen. Dabei werden auch die Testmethoden, rechtliche Folgen und Gerichtsurteile präsentiert. Infos unter www.dont-drug-and-drive.de,
www.versicherung-und-verkehr.de

 

Neue Fahrzeugpapiere gültig Zulassungsbescheinigungen ab 1.Oktober 2005

Düsseldorf - Neue Kfz-Zulassungsdokumente werden ab sofort an den deutschen Zulassungsstellen herausgegeben. Statt Kfz-Schein und -Brief werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II verwendet. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Nur bei Neuzulassungen oder beim Halterwechsel werden die neuen Papiere herausgegeben. Vorteil der neuen, EU-weit vereinheitlichten Dokumente soll die gesteigerte Fälschungssicherheit sein. Dagegen werden jetzt bei Gebrauchtwagen aus Datenschutzgründen nur noch die letzten zwei statt bisher sechs Halter in den Fahrzeugbrief eingetragen. Mit der Umstellung werden auch die Gebühren für die Ausstellung erhöht: für die Bescheinigung Teil I um 70 Cent und für Teil II um 3,60 Euro.

 

Stolpe begrüßt tschechisches Führerscheingesetz Kein Führerscheintorismus mehr möglich
Berlin - Durch die neue Führerscheingesetzgebung in der Tschechischen Republik wird dem so genannten Führerscheintourismus Einhalt geboten. In der Vergangenheit hatten Bundesbürger, denen wegen Vergehen im Straßenverkehr ihre Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden war, im Nachbarland einen Führerschein erworben und waren damit weitergefahren. Nun will die Tschechische Republik festgelegen, dass zum Erwerb des Führerscheins ein fester Wohnsitz im Land nachgewiesen werden muss. Der Bundesminister Stolpe rief die Regierung des neuen EU-Mitglieds dazu auf, die Regelung sofort und nicht erst zum 1. Juli 2006 in Kraft treten zu lassen. Schließlich sei das Wohnsitzprinzip mit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 auch in Tschechien einzuhalten. Außerdem forderte er von den Behörden, bereits ausgestellte Führerscheine zurückzunehmen.

 

Hat man im Kreis nun Vorfahrt? Kreisverkehre sollen doch angeblich immer Vorfahrt haben.
„Richtige“ Kreisverkehre haben Vorfahrt.
Drei grundverschiedene Arten von Kreisverkehren gilt es nämlich zu unterscheiden:

  1. Die »richtigen« Kreisverkehre mit dem Kreisverkehrszeichen. Hier haben Fahrzeuge im Kreis tatsächlich immer die Vorfahrt, seit Februar 2001 steht es so in der Straßenverkehrs-Ordnung.

  2. »Halbherzige Kreisverkehre nur mit dem Vorfahrt-gewähren-Schild: Sie sollen eigentlich nach und nach mit dem Kreisverkehrsschild nachgerüstet werden, aber die Vorfahrtregel ist auch hier recht einfach abzulesen: Wer hinein will, muss warten. Im Kreis selbst steht dann das Schild Einzelvorfahrt.
    HORNBACH Märkische Spitze. !!! Im Kreis sind dort zwei Fahrstreifen !!!

  3. »Mini«-Kreisverkehre, an denen überhaupt keine Schilder stehen. Sie wirken beinahe wie Kreisverkehre, sind aber »ganz normale kleine Kreuzungen«. Man findet sie hauptsächlich in sehr verkehrsarmen Straßen in Wohngebieten. Merke: Ohne Schild gilt rechts vor links.

Hoffentlich wird Variante Nr. 2 bald komplett verschwunden sein, dann ist die Welt wieder ein bisschen einfacher.

Aral: Fahrschüler bevorzugen den VW Golf Aral hat auf der Homepage www.fuehrerschein.de  das beliebteste Fahrschulauto Deutschlands gesucht.. Jetzt sind die Würfel gefallen. Der Liebling der Fahrschüler ist der VW Golf. Den zweiten Platz belegt der Audi A4. Die Bronzemedaille konnte sich die Mercedes C-Klasse sichern. Das eigentliche Fahrschulauto von Mercedes-Benz, die A-Klasse, erreichte nur Rang 9. Ausschlaggebend war nicht die Anzahl der Bewertungen für ein Fahrzeug, sondern die Beurteilungen der Internetsurfer. Aus den Einzelkriterien Platz, Komfort, Bedienung und Übersicht wurde der Mittelwert errechnet. Aus den Punkten „Wahl des eigenen Autos" und „Wahl der Fahrschule" wurde im gleichen Verfahren die Eigenschaftswertung hergeleitet. Die Schulnote floss ebenfalls gleichberechtigt in die Gesamtauswertung ein. Eine detaillierte Auswertung aller 24 vorgeschlagenen Fahrzeugtypen kann in der Rubrik „Interaktiv - Fahrschulauto 2001" runter geladen werden. (thor, 20.02.02)

 

ab 01.04. 2001 Alkohol im Straßenverkehr:
Seit dem 01.04.2001 wird das Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille schärfer geahndet.Wer mit 0,5-1,09 Promille angehalten wird auch ohne Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (wie z.B. Reaktionseinschränkungen, Fahrfehler, Koordinationsprobleme), muss mit Punkten, Geldbuße und jetzt auch mit einem Fahrverbot rechnen. Die 0,8 Promille-Grenze
entfällt somit.

 

Neues ab 01.02.2001 in der STVO

Das Telefonieren mit dem Handy oder Autotelefon ist während der Fahrt nur noch erlaubt, wenn dabei kein Hörer festgehalten werden muss (also nur noch mit einer Freisprecheinrichtung). Das Kreisverkehrs-Schild (blaues rundes Schild mit drei weißen Pfeilen entgegen dem Uhrzeigersinn) wird wieder eingeführt und bedeutet: Kein Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr, wenn es unter dem "Vorfahrt gewähren" Schild hängt, Vorfahrt und Haltverbot im Kreis. Die Mittelinsel oder innere Begrenzung darf nicht überfahren werden. (Ausnahme bei Fahrzeugen deren Abmessungen ein Befahren des Kreises sonst unmöglich machen) Reißverschlussverfahren: Es besagt jetzt deutlicher, dass sich Fahrzeuge von einem blockierten oder endenden Fahrstreifen erst unmittelbar vor der Verengung auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen sollen und die anderen Fahrzeugführer dies im Wechsel ermöglichen müssen. Bei Fahrzeugen darf die Ladung jetzt in einer Höhe von mehr als 2,5 m nach vorn überstehen. Sie darf maximal 50 cm über das Fahrzeug bei Zügen maximal 50 cm über das ziehende Fahrzeug herausragen.

 

 
 

 

 


Startseite Anmelden Links Kontakt Impressum
© 2000 - 2008 by Preuß en Power, alle Rechte vorbehalten, letzte Änderung : Freitag, 13. Juni 2008 10:05

www.apreuss.com