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Theorieprüfung
seit
dem 01.04.08 nur noch am PC
kostet € 20,83
Üben - Lernen - Vorprüfungen bei uns mit 
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Neue Prüfungsbogen ab dem
01.02.08
Keine
Angst, das Rad wird nicht neu erfunden. Immer wieder werden Gesetze
geändert und so mussten mal wieder die Fragen und Antworten des
Prüfungskataloges an neue Gesetze und Verordnungen angepasst werden.
Neuer Themenschwerpunkt: Tunnel.
die Preuß en
sind auf die Änderung vorbereitet und wir bieten unsern Fahrschülern
rechtzeitig das neue Lehrmaterial an.
Bis zum
1.2. 2008 wird mit den "alten" Prüfungsbogen geprüft, die
theoretische Prüfung nach dem 01.02.08 absolviert man mit den "neuen"
Prüfungsbogen. Bei uns wird effektiv gelernt - mit
100 % Einsatz.
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Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005-2010 Umweltzone - Feinstaubplakette
Wer Wie Was
Wieso Weshalb Warum ? Antworten
hier
und
hier und
hier
Plakette für mein Auto ermitteln
HIER
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Winterrrrrreifen
Sicherheit zu
schaffen und zu vermitteln ist unser Ziel. Somit ist es für uns
selbstverständlich ,
dass von O bis O ( Oktober bis Ostern ) unserer Fahrzeuge mit
Winterreifen unterwegs sind. |
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Fahranfänger: Alkoholverbot ab 1. August
007 für ALLE unter 21 und in der Probezeit
Am 6. Juli 20 07 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, wonach
Fahranfänger in der Probezeit keinen Alkohol trinken dürfen, wenn sie
ein Kraftfahrzeug führen. Das absolute Alkoholverbot gilt für alle FahrInnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Mit dieser
Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche
schon mit 16 Jahren den Führerschein erwerben und bereits mit 18,
nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot
herausfallen .Für Fahren unter Alkohol innerhalb der Probezeit bzw. unter 21
Jahren wird dann der "Lohn " folgendes:
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bis zu 1.000 Euro Bußgeld zwei Punkte in Flensburg besonderes Aufbauseminar
nach § 2b Abs.2
Satz2 des Straßenverkehrsgesetzes
Diplom-Psychologe Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre Fahrverbot ab 0,5 Promille Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder
absoluter Fahruntüchtigkeit ab 0,3
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums führt
gerade bei Fahranfängern bereits eine geringe
Blutalkoholkonzentration im Vergleich mit einem nüchternen Fahrer zu
einem um 25 Prozent höheren Risiko, im Straßenverkehr zu
verunglücken. Diese Altersgruppe ist auch entsprechend häufig in
alkoholbedingte Unfälle verwickelt.
-
Jeder der sich in der Probezeit befindet, fällt auf jeden Fall
unter das Alkoholverbot, das Alter ist egal
-
Alle unter 21 Jahre , fallen unter das Alkoholverbot, selbst
wenn die Probezeit schon vorbei ist
-
Auch wer schon ein ASF besucht hat und die Probezeit
verlängert, fällt immer unter das Alkoholverbot
Zwei Dinge müssen am Ende der Probezeit besonders beachtet werden:
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Wer am Ende der Probezeit noch keine 21 Jahre
alt ist, für den gilt das Alkoholverbot weiter!
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Die Probezeit endet nicht zwei Jahre nach ihrem Beginn, sondern
erst einen Tag später!
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Aquaplaning: Gefahr unter drei Millimetern
Aquaplaning, das gefürchtete Aufschwimmen des Wagens auf
wasserbedeckter Fahrbahn, k
ann mit abgefahrenen Reifen schon bei
relativ niedriger Geschwindigkeit passieren. Wenn man es merkt, ist es schon fast zu spät: Der Motor dreht
plötzlich höher, die Lenkung wirkt schwammig, und dann geht der
Fahrbahnkontakt verloren. Ein Wasserkeil hat sich trotz vermeintlich
angepasster Geschwindigkeit unter die Räder geschoben. Da heißt es
den Fuß vom Gas nehmen, so wenig wie möglich lenken und, wenn
möglich, das Bremsen vermeiden, damit der Wagen nicht ausbricht.
Deutlich verringern läst sich die Aquaplaninggefahr durch ausreichend
Profiltiefe. Geht diese unter drei Millimeter, wird das Wasser
deutlich langsamer abgeleitet. Wirklich überfordert sind Reifen dann,
wenn sie ihre Restprofiltiefen von gesetzlich gerade noch erlaubten
1,6 mm erreicht haben. Dann kann es in Spurrillen schon bei wenig
mehr als 50 km/h zum Aufschwimmen kommen. Autofahrer sollten sich
daher rechtzeitig nach neuen Reifen umsehen - schon ein leichter
Blechschaden ist meist erheblich teurer als ein Satz neuer Reifen.
Den richtigen Zeitpunkt zum Wechseln können Autofahrer selbst an den
Reifen ablesen: Der gelbe Rand einer Ein-Euro-Münze sollte noch ganz
zwischen die Profilblöcke der Reifenmitte passen. Schaut er heraus,
hat man die Drei-Millimeter-Grenze bereits erreicht. (Continental/bub,
6.7.07)
25. Mai 007 |
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Wer mit seinem Auto um die Berge einen Bogen
macht, sollte spätestens nach den Osterfeiertagen die Winter-
gegen Sommerreifen wechseln. Das hat der Auto Club Europa (ACE)
den Autofahrern zum Start in den Monat April mit auf den Weg
gegeben. Außer in den Höhenlagen und Schneeregionen komme es nun
nicht mehr zu Bodenfrost, prognostizierte der ACE. Den
wichtigsten Grund für das Tauschen der Reifen sieht der Autoclub
darin, dass Winterpneus bei Wärme einen höheren Abrieb haben,
Gummi und somit Grip verlieren. Bremst ein Wagen mit
Sommerbereifung bei 20 Grad Celsius, trockener Fahrbahn und einem
Tempo von 100 Stundenkilometern, komme er fünf Meter eher zum
Stehen als mit den weicheren Winterpneus.
(kak, 3.4.07) |
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Schutzhelmpflicht für Trikes und Quads ab 01.01.2006
neu in § 21a Abs. 2 StVO geregelt. Siehe dazu
hier |
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Auch polnische Führerscheine nicht
„sicher“
Den Weg in die polnische Fahrschule können sich deutsche
Verkehrssünder in der Regel sparen.
Deutsche Behörden dürfen auch polnische Führerscheine entziehen.
Im verhandelten Fall, auf den die Deutsche Anwaltshotline
hinweist, bestätigten die Richter eine Entscheidung des
Landkreises Wolfenbüttel, der einem deutschen Autofahrer die
polnische Fahrerlaubnis entzogen hatte. Die deutsche
Fahrerlaubnis war dem Mann bereits vor längerer Zeit wegen
zahlreicher Verkehrsverstöße entzogen worden. Einen Antrag des
26-Jährigen auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hatte der
zuständige Landkreis abgelehnt – gestützt auf eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) des TÜV. Bei der
MPU war der notorische Verkehrssünder glatt durchgefallen. Und so
entschloss sich der Mann, einen Führerschein in Polen zu
erwerben. Als die Verkehrsbehörde davon erfuhr, ordnete sie
umgehend einen neuen medizinisch-psychologischen Test an. Der
Autofahrer weigerte sich jedoch, an der Prüfung teilzunehmen.
Daraufhin entzogen ihm die Beamten auch die polnische
Fahrerlaubnis. „Völlig zu Recht“, befand das Verwaltungsgericht
Braunschweig. Die nationalen Bestimmungen über die Entziehung der
Fahrerlaubnis gelten nach europäischem Recht grundsätzlich auch
für Führerscheine aus anderen EU-Staaten. Der Landkreis durfte
deshalb – gestützt auf das negative TÜV-Gutachten – dem
Autofahrer auch die polnische Fahrerlaubnis entziehen. (bub,
13.02.06) Verwaltungsgericht Braunschweig Aktenzeichen 6 B 11/06
hier noch mehr Infos zu den linken Aktionen von "deutschen
Helden" |
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Bei Müllfahrzeugen Abstand halten
Reißt ein Mitarbeiter der Müllabfuhr die Fahrertür auf und
beschädigt damit ein vorbeifahrendes Fahrzeug, muss der geschädigte
Kraftfahrer einen Teil des Schadens selber zahlen. Ein Kraftfahrer, der an einem stehenden Müllfahrzeug links
vorbeifahren will, muss damit rechnen, dass der Müllwerker, der auf
der linken Seite des Müllfahrzeuges in Richtung Fahrerhaus geht, die
Fahrertür zum Einsteigen öffnen wird. Das heißt, er muss einen
entsprechenden Seitenabstand einhalten - 90 Zentimeter reichen dabei
nicht aus. Kollidiert der links vorbeifahrende Kraftfahrer in einer
solchen Situation mit der sorgfaltswidrig geöffneten Fahrertür, muss
er beziehungsweise seine Versicherung ein Drittel des Schadens
zahlen.
(jlp, 09.11.05)
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 12 U 71/04 |
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Einmal richtig Gas geben - Blinde
fahren Auto in Berlin
Berlin (dpa) - Wenn blinde Menschen im Herzen Berlins Fahrstunden nehmen,
brauchen auch die Zuschauer starke Nerven. Da steuern Autos haargenau auf
einen Poller am Brandenburger Tor zu, andere schaffen die Kurve vor der
Siegessäule nur knapp.
Doch den Fahrlehrern, die dieses ungewöhnliche Abenteuer am Sonntag in
Berlin möglich machen, reichen glückliche Gesichter und ein neuer Rekord
als Entschädigung für so manche Schweißperle auf der Stirn: Noch nie sind
so viele Blinde mitten in einer Großstadt Auto gefahren.
Auf der Straße des 17. Juni, die für den Stadtverkehr gesperrt ist, geht
es zu wie beim Autokorso. Mehr als 40 Fahrschulwagen kreiseln auf einem
Kilometer Länge hin und her. Am Steuer sitzen Männer und Frauen mit
dunklen Brillen oder einer gelben Blindenbinde am Oberarm. Eine Türkin mit
Kopftuch ist dabei, ein erblindeter Senior präsentiert stolz seinen
Führerschein aus dem Jahr 1952. "Endlich mal wieder benutzt", scherzt er.
Sie alle erfüllen sich einen Traum: einmal richtig Gas geben. 280 Blinde und stark sehbehinderte Menschen hat das Autofahren nach Berlin
gelockt, 18 Jahre alt ist der jüngste, 83 der älteste Teilnehmer. Für den
Berliner Blindenverband ist diese Zahl ein neuer Rekord - und für so
manchen der 80 Fahrlehrer, die hier die Übersicht behalten, eine ganz neue
Herausforderung.
Reiner Delgado fährt mit 50 Kilometern in der Stunde seelenruhig auf eine
Reihe parkender Autos zu. "Jetzt stark bremsen", sagt sein Fahrlehrer
Rainer Sperling. Dass danach nur noch 20 Zentimeter zum Vordermann
geblieben sind, kann der Fahrschüler weder sehen noch ahnen. Er sucht
vergnügt den Schleifpunkt, es soll ja weitergehen.
Delgado hat eine Augenkrankheit von Kindheit an langsam erblinden lassen.
Er hat seine Behinderung akzeptiert - "da war ich 20", sagt er. Heute
reist er mit seiner peruanischen Frau gern nach Lima. Im Berliner Alltag
kauft er im Supermarkt ein oder geht mit seinen beiden Kindern, 4 und 7
Jahre alt, auf den Spielplatz. Als sie noch zu klein waren, um zu
begreifen, was "blind" bedeutet, half ihm ein Glöckchen an den
Kinderbeinen. Reiner Delgado ist Sozialreferent von Beruf, er benutzt im
Büro einen Computer mit Sprachprogramm, er geht auch gern ins Kino. Nur
Auto gefahren ist der 35-Jährige noch nie.
Sein Fahrlehrer Rainer Sperling weiß, was er einem blinden Fahrschüler
zusätzlich erläutern muss. Er hat probehalber selbst eine Augenbinde
getragen und sich von einem Kollegen lotsen lassen. Seit Jahren
organisiert Sperling diese ungewöhnliche Aktion des Berliner
Fahrlehrerverbandes. Doch der Korso am Brandenburger Tor ist auch für ihn
eine Premiere. Früher übten die Blinden auf stillgelegten Flugplätzen.
Der Spaßfaktor zählt bei dem ungewöhnlichen Parcours nicht allein. Es geht
auch um die Probleme Blinder im Straßenverkehr. Davon kann Detlef
Friedebold vom Berliner Blindenverein viel berichten: Von Ampeln ohne
tackernde Signale zum Beispiel, von Zebrastreifen oder vom Kreisverkehr.
Sie machen den 145 000 Blinden und 500 000 Sehbehinderten in Deutschland
das Leben schwer. Auch, weil die Autos immer leiser werden. Das Wissen der
Autofahrer um die Probleme Blinder kann schon sehr viel helfen.
Die 80 Berliner Fahrlehrer, die sich auf das Abenteuer mit blinden
Fahrschülern eingelassen haben, geben ihr Wissen weiter. Reiner Delgado
ist erst einmal nur glücklich über seine Fahrstunde. "Dass Blinde in
Berlin Auto fahren, hat sogar in Peru in der Zeitung gestanden", betont
seine Frau.
Sonntag 12.06.2005 - Berlin
Autofahren für Blinde und Sehbehinderte 2005
Die Senatsabteilung Verkehrslenkung Berlin sieht die Aktion "Autofahren
für Blinde und Sehbehinderte" als eine der bedeutendsten Veranstaltungen
für Verkehrssicherheit an und legt daher auf den Veranstaltungsort Berlin
Wert. Am Sonntag, den 12. Juni 05 wird daher ein Teilabschnitt der Straße
des 17. Juni für diese Veranstaltung gesperrt. Die Aktion findet wieder in
enger Zusammenarbeit des ABSV mit dem Fahrlehrerverband Berlin-Brandenburg
dieses Mal nur an einem Tag statt. Sie wird aber bereits um 9.00 Uhr
beginnen, um sicherzustellen, daß jeder Teilnehmer ausreichend oft fahren
kann.
Für alle diejenigen, die gerade nicht fahren können, wird ein
Begleitprogramm geboten.
Die Anmeldung kann ab sofort bei Detlef Friedebold, Tel.: 030/3655355
erfolgen.
Hier erfahren Sie dann auch nähere Einzelheiten.
Wir werden auch dieses Mal ehrenamtlich mit unseren Autos und
Fahrlehrern mit dabei sein |
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Mehr Tests und Aufklärung gegen Drogen am Steuer 'Don't drug and drive'-Kampagne startet
Würzburg - Die Gefahr,
mit Drogen am Steuer erwischt zu werden, wird von den meisten
deutschen Jugendlichen und jungen Autofahrern unterschätzt. Bei einer
anonymen Umfrage der Deutschen Versicherer (GDV) gaben kürzlich 94
Prozent der befragten Partygänger an, regelmäßig unter Drogeneinfluss
Auto zu fahren - und das an nahezu jedem Wochenende. Die Polizei hat
daher mit besseren Drogentests und mit einer neuen
Aufklärungskampagne aufgerüstet.
Allein im Jahr 2003 kamen fast 100 junge Menschen bei
Verkehrsunfällen ums Leben, die durch Drogenkonsum verursacht wurden;
mehr als 700 Menschen wurden verletzt. Die Polizei setzt daher in
jüngster Zeit bei Verkehrskontrollen verstärkt Drogenschnelltests
ein, die mittels einer Schweiß- oder Speichelprobe innerhalb von
wenigen Sekunden den Konsum von Cannabis, Speed, Ecstasy oder Kokain
nachweisen können. Unabhängig davon, ob der Fahrer Anzeichen von
Fahruntüchtigkeit aufweist oder nicht, muss er bei Drogenkonsum mit
vier Punkten im Flensburger Zentralregister, Geldbußen von bis zu 1
500 Euro und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.
Grundsätzliches Problem: Im Gegensatz zur Promillegrenze beim Alkohol
existieren keine Grenzwerte für die THC-Konzentration. Schon der
geringste Konsum, ob aktiv oder passiv, kann also zum
Führerscheinverlust führen. Außerdem können auch Wochen nach dem
Konsum noch Rückstände von THC im Blut festgestellt werden, obwohl
die Beeinträchtigungen auf die Fahrtüchtigkeit schon nach wenigen
Stunden wieder abklingen.
Und auch Fußgänger, die mit Haschisch erwischt werden, werden in der
Regel bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auf ihre
grundsätzliche Eignung als Führer eines Kraftfahrzeuges überprüft.
Bei stärkeren Drogen wird generell der Führerschein entzogen. Denn
der Gesetzgeber unterstellt, dass ein Drogenkonsument charakterlich
nicht zum Fahren eines Kfz geeignet ist.
Mit der Kampagne "Don't Drug and Drive" will die Polizei zusammen mit
dem GDV auf die Risiken des Drogenmissbrauchs am Steuer aufmerksam
machen. Dabei werden auch die Testmethoden, rechtliche Folgen und
Gerichtsurteile präsentiert. Infos unter
www.dont-drug-and-drive.de,
www.versicherung-und-verkehr.de |
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| Neue Fahrzeugpapiere gültig Zulassungsbescheinigungen ab 1.Oktober
2005 Düsseldorf - Neue
Kfz-Zulassungsdokumente werden ab sofort an den deutschen
Zulassungsstellen herausgegeben.
Statt Kfz-Schein und -Brief werden die Zulassungsbescheinigung Teil I
und Teil II verwendet. Für bereits zugelassene
Fahrzeuge ändert sich nichts. Nur bei Neuzulassungen oder beim
Halterwechsel werden die neuen Papiere herausgegeben.
Vorteil der neuen, EU-weit vereinheitlichten Dokumente soll die
gesteigerte Fälschungssicherheit sein. Dagegen werden jetzt
bei Gebrauchtwagen aus Datenschutzgründen nur noch die letzten zwei
statt bisher sechs Halter in den Fahrzeugbrief
eingetragen. Mit der Umstellung werden auch die Gebühren für die
Ausstellung erhöht: für die Bescheinigung Teil I um 70 Cent
und für Teil II um 3,60 Euro. |
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Stolpe begrüßt tschechisches Führerscheingesetz Kein Führerscheintorismus mehr möglich
Berlin - Durch die neue
Führerscheingesetzgebung in der Tschechischen Republik wird dem so
genannten Führerscheintourismus Einhalt geboten. In der Vergangenheit
hatten Bundesbürger, denen wegen Vergehen im Straßenverkehr ihre
Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden war, im Nachbarland
einen Führerschein erworben und waren damit weitergefahren.
Nun will die Tschechische Republik festgelegen, dass zum Erwerb des
Führerscheins ein fester Wohnsitz im Land nachgewiesen werden muss.
Der Bundesminister Stolpe rief die Regierung des neuen EU-Mitglieds
dazu auf, die Regelung sofort und nicht erst zum 1. Juli 2006 in
Kraft treten zu lassen. Schließlich sei das Wohnsitzprinzip mit dem
EU-Beitritt am 1. Mai 2004 auch in Tschechien einzuhalten. Außerdem
forderte er von den Behörden, bereits ausgestellte Führerscheine
zurückzunehmen. |
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Hat man im Kreis nun Vorfahrt?
Kreisverkehre sollen doch angeblich immer Vorfahrt haben.
„Richtige“ Kreisverkehre
haben Vorfahrt.
Drei grundverschiedene Arten von Kreisverkehren gilt es nämlich zu
unterscheiden:
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Die »richtigen« Kreisverkehre mit dem
Kreisverkehrszeichen. Hier haben Fahrzeuge im Kreis tatsächlich immer die
Vorfahrt, seit Februar 2001 steht es so in der Straßenverkehrs-Ordnung.
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»Halbherzige Kreisverkehre nur mit dem
Vorfahrt-gewähren-Schild: Sie sollen eigentlich nach und nach mit dem
Kreisverkehrsschild nachgerüstet werden, aber die Vorfahrtregel ist auch hier
recht einfach abzulesen: Wer hinein will, muss warten. Im Kreis selbst steht
dann das Schild Einzelvorfahrt.
HORNBACH Märkische Spitze. !!! Im Kreis sind dort zwei Fahrstreifen !!!
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»Mini«-Kreisverkehre, an denen überhaupt
keine Schilder stehen. Sie wirken beinahe wie Kreisverkehre, sind aber »ganz
normale kleine Kreuzungen«. Man findet sie hauptsächlich in sehr verkehrsarmen
Straßen in Wohngebieten. Merke: Ohne Schild gilt rechts vor links.
Hoffentlich wird Variante Nr. 2 bald komplett
verschwunden sein, dann ist die Welt wieder ein bisschen einfacher.
Aral: Fahrschüler bevorzugen den VW Golf Aral hat auf der
Homepage www.fuehrerschein.de
das beliebteste Fahrschulauto Deutschlands gesucht.. Jetzt sind die Würfel
gefallen. Der Liebling der Fahrschüler ist der VW Golf. Den zweiten Platz
belegt der Audi A4. Die Bronzemedaille konnte sich die Mercedes C-Klasse
sichern. Das eigentliche Fahrschulauto von Mercedes-Benz, die A-Klasse,
erreichte nur Rang 9. Ausschlaggebend war nicht die Anzahl der Bewertungen für
ein Fahrzeug, sondern die Beurteilungen der Internetsurfer. Aus den
Einzelkriterien Platz, Komfort, Bedienung und Übersicht wurde der Mittelwert
errechnet. Aus den Punkten „Wahl des eigenen Autos" und „Wahl der
Fahrschule" wurde im gleichen Verfahren die Eigenschaftswertung
hergeleitet. Die Schulnote floss ebenfalls gleichberechtigt in die
Gesamtauswertung ein. Eine detaillierte Auswertung aller 24 vorgeschlagenen
Fahrzeugtypen kann in der Rubrik „Interaktiv - Fahrschulauto 2001"
runter geladen werden. (thor, 20.02.02)
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ab 01.04. 2001 Alkohol im Straßenverkehr:
Seit dem 01.04.2001 wird das Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5
Promille schärfer geahndet.Wer mit 0,5-1,09 Promille
angehalten wird auch ohne
Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (wie z.B. Reaktionseinschränkungen,
Fahrfehler, Koordinationsprobleme), muss mit Punkten, Geldbuße und jetzt auch mit einem Fahrverbot
rechnen. Die 0,8
Promille-Grenze entfällt somit.
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Neues ab 01.02.2001 in der STVO
Das Telefonieren mit dem Handy oder Autotelefon ist während der Fahrt nur noch
erlaubt, wenn dabei kein Hörer festgehalten werden muss (also nur noch mit
einer Freisprecheinrichtung). Das Kreisverkehrs-Schild (blaues rundes Schild mit drei weißen Pfeilen entgegen
dem Uhrzeigersinn) wird wieder eingeführt und bedeutet:
Kein Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr, wenn es unter dem "Vorfahrt
gewähren" Schild hängt, Vorfahrt und Haltverbot im Kreis.
Die Mittelinsel oder innere Begrenzung darf nicht überfahren werden. (Ausnahme
bei Fahrzeugen deren Abmessungen ein Befahren des Kreises sonst unmöglich
machen)
Reißverschlussverfahren: Es besagt jetzt deutlicher, dass sich Fahrzeuge von
einem blockierten oder endenden Fahrstreifen erst unmittelbar vor der Verengung
auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen sollen und die anderen Fahrzeugführer
dies im Wechsel ermöglichen müssen.
Bei Fahrzeugen darf die Ladung jetzt in einer Höhe von mehr als 2,5 m nach vorn
überstehen. Sie darf maximal 50 cm über das Fahrzeug bei Zügen maximal 50 cm über das ziehende Fahrzeug herausragen.
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